Des Herrn von Montesquieu Werk vom Geist der Gesetze. [Beigebunden

By | August 2, 2026

Favorite Vom geist der gesetze by Montesquieu, Charles de Secondat, baron de, 1689-1755 Publication date 1950 Topics Political science — Early works to 1800, State, The — Early works to 1800, Law — Philosophy — Early works to 1800, Law — Philosophy, Political science, State, The Publisher Berlin, Walter de Gruyter und Co. Collection. Vom Geist der Gesetze Das politische Denken um 1800 wird von Geistwesen einer besonderen Art heimgesucht. Sie finden besonders in den reichen Komposita-Bildungen der deutschen Sprache ein Zuhause. Den Anfang macht Friedrich Carl von Moser mit seinem Buch Um dem deutschen National-Geist, das 1765 in Frankfurt erschien und eine breite Debatte auslöste1 Kaum in die Welt gesetzt, zeugt der.

Das Buch Vom Geist der Gesetze von Charles de Secondat, Baron de Montesquieu wurde 1748, in der Frühzeit der Aufklärung, unter dem französischen Originaltitel De l’esprit des loix in Genf erstveröffentlicht. Die Erstveröffentlichung erfolgte anonym, weil Montesquieus Werke der Zensur unterlagen, und tatsächlich wurde das Buch 1751 auf den Index gesetzt.

Der Geist der Gesetze ist ein Schlüsseltext der Aufklärung und Montesquieus Hauptwerk. Der französische Untertitel der Originalausgabe zeigt schon den Umfang der bearbeiteten Themengebiete auf: Ou du rapport que les Loix doivent avoir avec la Constitution de chaque Gouvernement, les Moeurs, le Climat, la Religion, le Commerce &c., à quoi l’Auteur a ajouté des recherches nouvelles sur les Loix Romaines touchant les Successions, sur les Loix Françoises et sur les Loix Féodales (deutsch: „Oder von der Beziehung, welche die Gesetze zur Verfassung einer jeden Regierung, zu den Sitten, zum Klima, der Religion, dem Handel usw. aufweisen müssen, wozu der Autor noch neue Untersuchungen über die römischen Erbfolgegesetze, die französischen Gesetze und die Lehensgesetze hinzugefügt hat“).

Inhalt

Die Grundlage für das Buch bilden Montesquieus Studien über Aufstieg und Fall des Römischen Reiches. Anders als die christliche Geschichtsphilosophie, die den Niedergang Roms als das Werk göttlicher Vorsehung betrachtete, wollte Montesquieu eine sachbezogene Erklärung finden. Diese Einsichten hat er im Geist der Gesetze zu einer Staats- und Gesellschaftstheorie ausgeformt und versucht, die bestimmenden Faktoren zu definieren, gemäß derer einzelne Staaten ihr jeweiliges Regierungs- und Rechtssystem entwickelt haben. Aus diesen Faktoren ergibt sich der „allgemeine Geist“ („esprit général“) einer Nation und diesem wiederum entspricht der Geist ihrer Gesetze. Deren Gesamtheit ist nach Montesquieu also nicht eine quasi beliebige Summe von Gesetzen, sondern Ausdruck des natürlichen Umfeldes, der Geschichte und des „Charakters“ eines Volkes.

Erster Teil: Regierungslehre

Der erste Teil des Werkes stellt eine Regierungslehre dar. Dabei schlägt Montesquieu eine neue Klassifikation der Regierungsformen vor, die entscheidend von der bis dahin allgemein vertretenen aristotelischen abweicht. Er unterscheidet Republik, Monarchie und Despotie.

Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist nicht die Anzahl der Regierenden, sondern, ob nach Gesetzen regiert wird, wie in Republik und Monarchie, oder ohne Gesetze wie in der Despotie. Daneben unterscheiden sich die Regierungsformen, wie auch bei Aristoteles, durch die Anzahl der Regierenden. Die Republik ist Demokratie oder Aristokratie, je nachdem ob „das Volk als Körperschaft die souveräne Macht besitzt“ (ebd., Kap. 2), oder nur ein Teil des Volkes, namentlich die Aristokraten. Wenn nur einer herrscht, ist die Regierung Monarchie oder Despotie, je nachdem, ob nach Gesetzen regiert wird oder nicht.

Mit seiner Beschreibung der Monarchie als einer an Gesetze gebundenen Regierungsform gilt Montesquieu als einer der Begründer der Idee der konstitutionellen Monarchie.

Montesquieu unterscheidet die Natur der einzelnen Regierungsformen von ihrem Prinzip.

Das Prinzip der Demokratie ist die Tugend, jenes der Aristokratie die Selbstzucht, das der Monarchie die Ehre und das der Despotie der Terror.

Zweiter Teil: Gewaltenteilung

Im zweiten Teil des Werkes legt der Aufklärer seine Gewaltenteilungslehre dar. Er stellt die Frage, ob es möglich ist, eine Gesellschaft zu schaffen, in der der Bürger frei ist, und bejaht die Frage:

Die Freiheit als Bürgerrecht sei dann gegeben, wenn der staatliche Zwang ausschließlich auf die Gesetze beschränkt wird. Wenn der Staat nur noch den gesellschaftlich unbedingt notwendigen Zwang ausübt, ist die maximal mögliche bürgerliche Freiheit gegeben. Die erste Bedingung für bürgerliche Freiheit ist also, dass die Regierenden an Gesetze gebunden werden. Die zweite Bedingung aber ist, den Regierenden auch die Macht über die Gesetze zu nehmen. „Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte“ (ebd., Kap. 6), dass also die Willkürakte der Herrschenden zwar in Gesetze gekleidet werden, doch trotzdem Willkürakte sind. Deshalb, so Montesquieu, muss die legislative von der exekutiven Befugnis getrennt werden. Die Gesetze beschränken den die bürgerliche Freiheit gefährdenden Zwang, den die Herrschenden auf die Bürger ausüben, nur dann auf das unbedingt Notwendige ein, wenn sie deren Willkür entzogen werden. Seine Gewaltenteilungslehre entwirft er am Beispiel der englischen Verfassung. Seine Ausführungen beschreiben aber kaum die damaligen englischen Verhältnisse, vielmehr stellen sie ein Idealbild dar, auf der Grundlage der englischen Verhältnisse entworfen.

Dritter Teil: Ursachen der Gesetze

Im dritten Teil schließlich zeigt Montesquieu die „natürlichen“ Ursachen der Gesetze in klimatischen Verhältnissen und dem „esprit général“, dem Generalgeist der Völker auf.

In den Büchern XIV bis XVIII legt Montesquieu seine Theorie über die Klimazonen dar, die als Erklärungsfaktor für das Verhalten der Völker dienen sollen. Montesquieu zufolge werden Intelligenz, Kraft und Mut durch die klimatischen Bedingungen bestimmt. Seiner Ansicht nach neigen Menschen, die in warmen Klimazonen leben, eher zur Faulheit, entwickeln weniger Unternehmergeist und sind weniger ehrlich als die Bewohner kalter Klimazonen, die intelligenter, mutiger und unternehmungslustiger sind. Dieser Teil des Werks fand nur begrenzte Nachwirkung, da die von Herodot übernommene Klimatheorie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der Mode kam.

Ab Buch XIX geht er detailliert darauf ein, was die Gesetze beeinflussen kann: die Sitten, die Religion, das Streben nach Freiheit usw.

Deutschsprachige Ausgabe

  • Des Herrn von Montesquieu Werk vom Geist der Gesetze. Band 1. Richterische Buchhandlung, Altenburg 1782 (archive.org [PDF]). 
  • Des Herrn von Montesquieu Werk vom Geist der Gesetze. Band 2. Richterische Buchhandlung, Altenburg 1782 (archive.org [PDF]). 
  • Kurt Weigand (Auswahl der Texte, Übersetzung, Einleitung). Reclams Universal-Bibliothek, 8953/57. Philipp Reclam, Stuttgart 1965; durchgesehene und bibliographisch ergänzte Neuausgabe: 2011, ISBN 978-3-15-008953-8.

Literatur

  • Panajotis Kondylis: Montesquieu und der Geist der Gesetze. Akademie Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-05-002983-8.
  • Paul-Ludwig Weinacht (Hrsg.): Montesquieu: 250 Jahre „Geist der Gesetze“. Beiträge aus politischer Wissenschaft, Jurisprudenz und Romanistik. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-6091-7.

Weblinks

  • Umfangreiche Textpassagen aus dem Buch in der deutschen Übersetzung von Kurt Weigand


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