Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr in Rheinland-Pfalz Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Organisation, in der die Mitglieder aufgrund ihrer Ausbildung, Funktion und Dienstzeit unterschiedliche Dienstgrade haben. Die Erteilung eines Dienstgrades erfolgt immer durch Vorschlag der Wehrführung in Abstimmung mit der Wehrleitung.. Freiwillige Feuerwehr Die Voraussetzungen für die Beförderungen Rheinland-Pfalz sind in der Feuerwehrverordnung genannt. [1] Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmannanwärter.
Die Dienstgrade der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz unterteilen sich in
- Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr
- Dienstgrade und Funktionen der Beamten und Tarifbeschäftigten
Freiwillige Feuerwehr
Die Voraussetzungen für die Beförderungen Rheinland-Pfalz sind in der Feuerwehrverordnung genannt. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmannanwärter. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Nach Ermessen des örtlichen Wehrführers kann eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen. Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann wird die Ausbildung zum Truppführer benötigt. Als „Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen“ kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen. Der Dienstgrad Oberlöschmeister steht für erfahrene Truppführer offen, der Dienstgrad Hauptlöschmeister für besonders erfahrene Truppführer. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden die Beförderung zum Hauptbrandmeister erfolgen.
Lehrgänge wie z. B. Truppmannausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt.
Spezielle Lehrgänge (z. B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade „Oberlöschmeister“ und „Hauptlöschmeister“ sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt. Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade erfolgte am 25. Juni 2010.
Mannschaftsdienstgrade
Führungsdienstgrade (Führungskräfte, Wehrführung)
Führungsdienstgrade (Wehrleitung, BKI)
Alters- und Ehrendienstgrade
Wappen
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Katastrophenschutzeinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte und die ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutz-Inspekteure (BKI) tragen das Wappen ihrer Gebietskörperschaft auf der Dienstkleidung.
Feuerwehrtechnische Beamte, nicht-feuerwehrtechnische Beamte und Tarifbeschäftigte im Brand- und Katastrophenschutz
Das Personal einer Berufsfeuerwehr, einer Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften sowie der Brand- und Katastrophenschutz-Behörden der Kommunen und Landesbehörden setzt sich aus Beamten des zweiten, dritten und vierten Einstiegsamtes im feuerwehrtechnischen Dienst, nicht-feuerwehrtechnischen Beamten und Tarifbeschäftigten zusammen.
- zweites Einstiegsamt – Besoldung von A 7 bis A 9
- drittes Einstiegsamt – Besoldung von A 9 bis A 13
- viertes Einstiegsamt – Besoldung von A 13 bis B 3
Ihre Dienstgrad- und Funktionsabzeichen richten sich nach der Ergänzung zum Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 6. März 2009 zu den Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2009.
Dienstgradabzeichen der Beamten
Dienstgradabzeichen der Tarifbeschäftigten
Funktionsabzeichen
Funktionsabzeichen werden mit den oben aufgeführten Dienstgradabzeichen kombiniert, indem sie diesen “aufgesetzt” werden.
Beispiel: Brandrat in der Funktion als Brand- und Katastrophenschutz-Inspekteur (BKI)
Landesbeamte / Tarifbeschäftigte in den Landesbehörden
Beamten und Tarifbeschäftigte in der obersten (Ministerium des Innern) und oberen (Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) Landesbehörde ergänzen die beschriebenen Dienstgradabzeichen um das Landeswappen in der bei ihrem Dienstgradabzeichen angegebenen Wappenfarbe.
Wappen
Die feuerwehrtechnischen Beamten, nicht-feuerwehrtechnischen Beamten und Tarifbeschäftigten im Brand- und Katastrophenschutz tragen das Wappen ihrer Behörde auf der Dienstkleidung.
Sonstige Funktionsabzeichen
Fachpersonal
Jugendfeuerwehr
Feuerwehrmusik
Landesfeuerwehrverband
Helmkennzeichnungen
Feuerwehr und Katastrophenschutz
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Weblinks
- Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz
- Ergänzung zu den Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2009 (14.01.2025)(1 MB)
Einzelnachweise
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Führungsdienstrichtlinie (289 KB) Dienstgrad- und Funktionsabzeichen Rheinland-Pfalz (735 KB) Ergänzung zu den Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2009 (14.01.2025) (1 MB) KatSVO und FwVO im GVBl. Nr. 18 vom 25.09.2025 (548 KB) Handlungsanweisung zum Vollzug der Anlage 1 der KatS-LVO (2 MB). Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr Rheinland-Pfalz Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Grundausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann.